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KI in der amtlichen Recherche beim DPMA: Was Patentanwälte bei Neuanmeldungen jetzt beachten sollten (Stand: März 2026)

Dev.to / 3/21/2026

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Key Points

  • Das DPMA erlaubt externen elektronischen Recherchequellen, ggf. unter Einsatz von KI-Anwendungen, betont jedoch ein verbleibendes Restrisiko, dass Begriffe, Sequenzen, chemische Strukturformeln oder Text aus nicht offengelegten Anmeldungen Dritten zugänglich werden könnten.
  • Als Konsequenz wird erwogen, Recherche- oder Prüfungsanträge erst nach Offenlegung zu stellen, um dieses Risiko zu vermeiden.
  • Die Phase vor Offenlegung ist 18 Monate geheim und schon kleine Informationslecks können strategische Auswirkungen auf Produktentwicklung, Investorengespräche, Pilotkunden, Standardisierung und F&E-Strategien haben.
  • Das Kernproblem bei KI-Recherche liegt weniger an der KI selbst als an typischen Eigenschaften externer Systeme, wie unklare Datenflüsse, semantische Suche statt exakter Abfragen, mögliche Nutzung zur Modellverbesserung und Verarbeitung sensibler Fragmente.
  • Die Option, Recherchen erst nach Offenlegung durchzuführen, kollidiert mit etablierten Beratungslogiken wie früher Anmeldung (Time-to-Grant) und internationalen Strategien und erfordert neue Beratungskonzepte und Risikobewertungen.

Mit Mitteilung Nr. 1/26 vom 2. März 2026 hat die Präsidentin des DPMA klargestellt, dass die Prüfungsstellen bei der Recherche externe elektronische Recherchequellen „gegebenenfalls auch unter Einsatz von Anwendungen künstlicher Intelligenz“ nutzen dürfen – und zugleich eingeräumt, dass dabei trotz „gebotener Sorgfalt“ ein Restrisiko nicht vollständig ausgeschlossen werden könne: Begriffe, Sequenzen, chemische Strukturformeln oder Text aus nicht offengelegten Anmeldungen könnten Dritten zugänglich werden. Als Konsequenz nennt das DPMA ausdrücklich die Überlegung, Recherche- oder Prüfungsanträge erst nach Offenlegung zu stellen, wenn Anmelder dieses Restrisiko vermeiden möchten.

Diese Passage hat in der Patentanwaltschaft und bei Inhouse-IP-Verantwortlichen spürbar Irritation ausgelöst – nicht nur wegen des technischen „Wie kann das passieren?“, sondern vor allem wegen des beratungspraktischen „Was bedeutet das ab morgen für Prioritätsanmeldungen, Portfoliostrategie und Haftung?“.

1) Was das DPMA tatsächlich geändert hat – und was nicht

Das DPMA beschreibt seinen gesetzlichen Auftrag, den weltweiten Stand der Technik zu berücksichtigen, soweit verfügbar, gleichzeitig aber Informationen aus noch nicht offengelegten Patentanmeldungen vertraulich zu behandeln. Externe elektronische Recherchequellen dürfen nun – sofern intern zulässig – auch KI-gestützt genutzt werden.

Wichtig ist: Das DPMA sagt nicht „wir geben Daten in eine öffentliche KI“. Gleichzeitig wird aber ein Restrisiko ausdrücklich benannt.

Damit wird Informationssicherheit in der Recherchekette zu einem echten Beratungsthema – ähnlich wie bei Cloud-Services, Kollaborationstools oder „Bring your own AI“.

2) Warum die Phase vor Offenlegung so sensibel ist

Patentanmeldungen sind zunächst 18 Monate geheim. Diese Phase ist oft entscheidend für:

  • Produktentwicklung
  • Investorengespräche
  • Pilotkunden
  • Standardisierung
  • F&E-Strategien

Schon kleine Informationslecks können strategische Auswirkungen haben.

3) Was bedeutet „Restrisiko“ bei KI-Recherche praktisch?

Der Kern liegt weniger in „KI“ als in typischen Eigenschaften externer Systeme:

  • unklare Datenflüsse (Logging, Speicherung, Drittstaaten)
  • semantische Suche statt exakter Abfrage
  • mögliche Nutzung zur Modell- oder Systemverbesserung
  • Verarbeitung kleinster sensibler Fragmente

4) Die strategische Frage: Antrag später stellen?

Die DPMA-Option, Recherche- oder Prüfungsanträge erst nach Offenlegung zu stellen, ist nicht trivial.

Sie kollidiert mit etablierten Beratungslogiken:

  • frühe Anmeldung zur Sicherung des Zeitrangs
  • schnellere Erkenntnisse für internationale Strategien
  • wirtschaftliche Bedeutung von Time-to-Grant

➡️ Ergebnis: keine Standardlösung, sondern eine dokumentierte Einzelfallentscheidung

5) Was Patentanwälte jetzt konkret tun sollten

5.1 Mandantenaufklärung standardisieren

Das Restrisiko sollte als fester Bestandteil in die Erstberatung aufgenommen werden.

5.2 Entscheidungen dokumentieren

Die Wahl zwischen früher oder später Recherche/Prüfung sollte sauber aktenkundig gemacht werden.

5.3 Sensitivitätsklassen einführen

Besonders kritisch sind:

  • Biotech / Chemie / Sequenzen
  • IT mit strukturell sensiblen Protokollen oder Modellen
  • Hochwertige strategische IP-Fälle

5.4 Alternativen zur amtlichen KI-Nutzung

  • kontrollierte Vorrecherche in klassischen Datenbanken
  • abstrahierte Erstanalysen ohne sensible Details
  • strategische Generalisierung von Informationen

5.5 Kanzleiinterne KI-Governance

Ein entscheidender Punkt in der Praxis:

Viele Kanzleien nutzen selbst KI-gestützte Tools in der Recherche oder Dokumentation.

Daher sollte geprüft werden:

  • Datenflüsse externer Tools
  • Speicherorte & Logging
  • Unterauftragnehmer
  • interne „No client secrets“-Policies

➡️ Beispiel: Kanzleisoftware wie :contentReference[oaicite:0]{index=0} sollte hinsichtlich KI-Funktionen, APIs und Datenverarbeitung klar konfiguriert sein.

6) Einordnung der Reaktionen

Drei Perspektiven dominieren:

  • institutionelles Vertrauen vs. Verantwortung
  • pragmatische Akzeptanz von KI in der Recherche
  • Fokus auf Verfahrensökonomie und wirtschaftliche Auswirkungen

Alle drei sind berechtigt – entscheidend ist eine strukturierte Anpassung der Beratung.

7) Was man vom DPMA sinnvollerweise einfordern kann

  • mehr Transparenz zu externen Systemen
  • klare Standards zur Datenverarbeitung
  • Audit- und Incident-Prozesse

8) Schluss: Beratung wird präziser, nicht schwieriger

Die DPMA-Mitteilung verändert nicht das Patentsystem selbst – aber sie verändert die Art, wie Risiko in der Beratung behandelt wird.

Entscheidend wird:

  • technisches Verständnis
  • dokumentierte Risikoabwägung
  • klare Mandantenkommunikation

Wer das strukturiert, gewinnt nicht Unsicherheit – sondern Beratungsschärfe.

Haptische Realität trifft digitale Unsicherheit

Und genau hier entsteht ein interessantes Paradox moderner Wissensarbeit: Je komplexer digitale Systeme werden, desto wertvoller wird einfache, greifbare Klarheit im Alltag.

Ein Beispiel aus der Praxis moderner Arbeitsorganisation ist der Ansatz von TimeSpin Würfel, der Zeit nicht abstrakt in Software versteckt, sondern physisch erfassbar macht. Mehr dazu: https://www.timespin.net

Während juristische Prozesse zunehmend durch KI-gestützte Systeme beeinflusst werden, wächst parallel der Bedarf an nachvollziehbaren, menschlich steuerbaren Datenquellen.

Fazit

Die Frage ist nicht mehr, ob KI in der Recherche eingesetzt wird.

Sondern:

Wie viel Unsicherheit ist akzeptabel – und wie viel Transparenz braucht gute Beratung?

Und in einer zunehmend datengetriebenen Arbeitswelt bleibt ein Prinzip konstant:

Ohne klare Daten bleibt jede Entscheidung ein Stück Interpretation.